Evangelische Krankenpflegestation Grossbottwar - Verhinderungspflege Tageslosung
 
Jesaja 59,1-2
Siehe, des HERRN Arm ist nicht zu kurz, dass er nicht helfen könnte, und seine Ohren sind nicht hart geworden, sodass er nicht hören könnte, sondern eure Verschuldungen scheiden euch von eurem Gott.

© Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergmeinde www.ebu.de, weitere Informationen unter www.losungen.de
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Verhinderungspflege

Sehr geehrte pflegende Angehörige,

wir möchten Sie gerne auf eine gute Möglichkeit aufmerksam machen, welche der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch zu Ihrer Entlastung vorgesehen hat.

Kurzzeitpflege - Verhinderungspflege

Wie Sie sicher wissen, stehen Ihnen als Bezieher von Pflegegeld bis zu 4 Wochen Kurzzeitpflege zu (max. 1.510,00 €). Zusätzlich hierzu gibt es Leistungen bei „Verhinderung der Pflegeperson“ kurz Verhinderungspflege. Hierfür stehen nochmals 1.510,00 € pro Jahr zur Verfügung. Es ist Ihnen vielleicht bekannt, dass Sie Verhinderungspflege tage- oder wochenweise für Ihren Angehörigen in Anspruch nehmen können, wenn Sie einmal Urlaub machen, selbst ins Krankenhaus müssen oder aus anderem Grund ganz weg sind.

Aber manchmal ist es nur für eine bestimmte Zeit am Tag, für die man sich einmal vertreten lassen möchte. Sie haben Arzt- oder andere wichtige Termine, müssen zum Einkauf in die Stadt, sind zum Geburtstag oder zu einer Jubiläumsfeier eingeladen. Es sind viele Gründe denkbar. Doch Ihr pflegebedürftiger Angehöriger braucht Ihre Hilfe und Anwesenheit und Sie haben dazu noch ein schlechtes Gewissen sie oder ihn alleine zu lassen.


Stundenweise Verhinderungspflege

Der Gesetzgeber hat mit der Verhinderungspflege die Möglichkeit geschaffen sich auch stun-denweise durch einen Pflegedienst vertreten zu lassen. Voraussetzung ist neben der Einstufung in eine Pflegestufe, dass Ihr Angehöriger bereits seit mindestens sechs Monaten Pflege braucht. Sie müssen Verhinderungspflege bei Ihrer Krankenkasse beantragen als „Ersatzpflege stundenweise auf Abruf, weniger als 8 Stunden täglich“. Wenn Sie stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wird dadurch das bezogene Pflegegeld nicht gekürzt.


Unterstützung von Ihrer Evangelischen Krankenpflegestation

Die Hilfe, die wir Ihnen hierzu bieten können, ist die Übernahme aller pflegerischen Tätigkeiten, aber auch lediglich die Betreuung, damit während Ihrer Abwesenheit jemand nach Ihrem Angehörigen schaut. Wir möchten Ihnen die Hilfe in dem Umfang zukommen lassen, wie Sie es benötigen. Sie werden sehen, wie entlastend es ist, ohne Sorgen und Befürchtungen, die Dinge außer Haus erledigen zu können.

Rufen Sie uns an Tel. 6444 oder schreiben uns eine eMail: krankenpflegestation@t-online.de. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.


Leistungen der Pflegeversicherung zur Betreuung von Menschen mit Demenz

Sind Ihnen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Betreuung von Menschen mit Demenz schon bekannt?
Auch dazu geben wir Ihnen gerne Auskunft. Sprechen Sie uns an.

Robert Meile, Pflegedienstleiter



Evangelische Krankenpflegestation Grossbottwar
Gartenstrasse 1
71723 Grossbottwar

Tel.: 07148/64 44
Fax: 07148/92 26 96

eMail:
krankenpflegestation [at] t-online [dot] de

Bürozeiten:
werktags 11.00 - 14.00 Uhr (oder Anrufbeantworter) Träger: Evangelische Kirche Grossbottwar Unser Flyer zum Herunterladen

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